Bietet Pitchup die Rückerstattung beglichener Anzahlungen bei Reisen, die aufgrund des Coronavirus storniert werden müssen und "nicht erstattungsfähig" sind?
Bitte ziehen Sie in Betracht, die Unterkunftsgeber zu unterstützen, indem Sie Ihre Buchung nicht stornieren, sondern auf alternative Daten verschieben. Kontaktieren Sie dafür einfach den Campingplatz oder Ferienpark direkt.
A) Wenn Sie Ihre Buchung vor dem 1. März 2022 abgeschlossen haben, bietet Pitchup Rückerstattung in Form einer Gutschrift: Die getätigte Anzahlung wird Ihnen für eine neue Buchung gutgeschrieben, sofern diese bis spätestens 3 Monate nach dem ursprünglichen Ankunftstag abgeschlossen wird.
Wenn Sie beispielsweise einen Urlaub mit dem Anreisetag am 12. Mai gebucht haben, haben Sie bis zum 12. August Zeit, um eine neue Buchung abzuschließen. Dabei können Sie ein beliebiges zukünftiges Datum wählen, es kann 2022 oder später sein und muss nicht innerhalb der 3 Monate liegen.
B) Falls der Anreisetag bereits vergangen ist oder die Buchung nach dem 1. März 2022 abgeschlossen wurde, gelten die normalen Stornobedingungen.
Falls Sie Ihr Guthaben für eine Buchung einlösen möchten, buchen Sie und kontaktieren Sie uns mit Ihrer neuen Buchungsreferenz (eines innerhalb von 3 Monaten des ursprünglichen Anreisetages gebuchten Aufenthaltes). Wir werden die neue oder alte Anzahlung - je nachdem, welche niedriger ist - auf Ihr Konto überweisen.
Der Großteil der Kosten, welche von Pitchup getragen werden, wie etwa Werbung, Beratung und Zahlungsabwicklung, betreffen Prozesse, die schon vor dem Abschluss der Buchung ablaufen. Deshalb bitten wir unsere Kunden, wenn möglich eine Gutschrift zu akzeptieren.
Falls diese Option für Sie nicht in Frage kommt oder außergewöhnlichen Umstände (wie etwa eine ernsthafte Erkrankung) vorliegen, treten Sie bitte mit uns in Kontakt. Wir werden diese Bedingungen stets an die aktuelle Situation anpassen.
Ihre Reiseversicherung übernimmt möglicherweise nicht erstattungsfähige Urlaubskosten: Dies betrifft jedoch wahrscheinlich nur Länder mit offiziellen Reisebeschränkungen. Nähere Informationen zu Reiseversicherungen und dem Coronavirus entnehmen Sie bitte https://www.gdv.de/de bzw. https://durchblicker.at/artikel/blog/2020/coronavirus-die-wichtigsten-fragen-antworten-zu-reiseversicherung-reisestorno-und-co für Österreich und https://www.eda.admin.ch/eda/de/home/vertretungen-und-reisehinweise/fokus/focus5.html für die Schweiz.