Wie kann ich einen Campingplatz oder Glamping Park eröffnen? So geht’s! 

Unberührte Natur, frische Luft, jede Menge Flexibilität und das Gefühl von Freiheit: Camping liegt im Trend - und das bei Groß und Klein gleichermaßen. Damit ist jedoch nicht mehr nur der klassische Urlaub im Zelt auf der Wiese gemeint, denn es entstehen stetig neue, kreative Formen des Campings: Die internationale Campinggemeinde campt heute in Pods, Jurten, Lodges, Tipis, Zirkuswagen, Schäferhütten und Mobile Homes, und das Ganze unter dem Motto “Glamping” (glamouröses Camping). So wird Camping jetzt von einer noch breiteren Urlaubergruppe erschlossen, nämlich nicht nur von Naturliebhabern, sondern auch von jenen Reisenden, denen Komfort im Urlaub ganz besonders wichtig ist. 

Seit Jahren steigen die Übernachtungen auf deutschen Campingplätzen kontinuierlich: Während 2015 noch 29 Millionen Übernachtungen im Jahr gezählt wurden, waren es 2019 bereits 36 Millionen (Quelle: de.statistika). Die Campingbranche floriert wie die Blumen auf deutschen Campingplätzen und dabei ist das beliebteste Reiseziel deutscher Urlauber und Urlauberinnen ihr Heimatland selbst, wobei sich das Land auch bei ausländischen Campern großer Beliebtheit erfreut. Steigende Übernachtungen, neue Ideen und Deutschland als beliebtestes Reiseziel der Deutschen? Keine schlechte Idee also, auf den Campingzug aufzuspringen, den Traum vom eigenen Campingplatz zu verwirklichen und ein Unternehmen zu gründen. In diesem Artikel verraten wir Ihnen einige der wichtigsten Grundlagen für die Eröffnung des eigenen Campingplatzes und geben Tipps, die wir als Campingexperten in den letzten Jahren sammeln konnten.


Wenn Sie noch ein paar Anregungen gebrauchen können, finden Sie hier einen Bericht über die Campingbranche 2020 und ein Video über den Campingboom der letzten Jahre in Deutschland.

Rechtliche Grundlagen: Was ist zu beachten?

Die rechtlichen Rahmenbedingungen und Vorgaben an Campingplätze sind in den meisten Bundesländern in der Camping- und Wochenendplatzverordnung festgelegt. Diese kann online oder bei der zuständigen Baubehörde eingesehen werden. Die Camping- und Wochenendplatzverordnung definiert alle nötigen Grundlagen und Voraussetzungen, welche ein Campingplatz erfüllen muss. Dazu zählen beispielsweise die Gestaltung der Platzordnung, der Zufahrtsstraße, des Geländes, der sanitären Anlagen, der Beleuchtung, die Versorgung mit Trinkwasser, Frisch- und Abwasseranschlüsse, die notwendige Beschilderung, die zu ergreifenden Brandschutzmaßnahmen, die Entsorgung von Abwasser und Abfällen, das Vorgehen bei Verstößen gegen die Platzordnung sowie die Gestaltung von Einrichtungen wie Waschräumen, Toiletten- und Duschräumen. Befassen Sie sich daher unbedingt noch vor jeder weiteren Planung mit dieser Verordnung, um sicherzugehen, dass alle Auflagen erfüllt werden können. Sie finden die Verordnungen der Bundesländer weiter unten auf dieser Seite. Ziehen Sie dafür externe Beratung in Betracht, um sicherzustellen, dass Sie die Vielzahl an behördlichen Auflagen erfüllen können.

Bei der Eröffnung eines Campingplatzes benötigen Sie eine Baugenehmigung und auch steuerrechtliche Pflichten sind zu beachten. Für Fragen bezüglich Lohn- und Einkommensteuer, Umsatz- und Gewerbesteuerpflicht wenden Sie sich am besten an einen Steuerberater oder eine Steuerberaterin, da sich diese ebenfalls von Land zu Land unterscheiden können.

Wichtige Entscheidungen

Zu Beginn werden Sie sich vor einige wichtige Entscheidungen gestellt sehen. Die Gründerplattform und Deutschland startet helfen Ihnen bei der Orientierung und der Erstellung des Businessplans. Dabei sollten Sie sich mit der Beantwortung der folgenden Fragen auseinandersetzen: 

  • Wo möchte ich meine Anlage platzieren? Die Platzwahl ist entscheidend und ihr sollte unbedingt genügend Zeit gewidmet werden, denn die Lage eines Campingplatzes ist der wichtigste Faktor für seinen Erfolg. Der Campingplatz sollte gut erreichbar sein, zugleich in einem landschaftlich ansprechenden Gebiet liegen und in eine praktische Infrastruktur eingebettet sein. Die meisten Gemeinden haben einen Bebauungsplan, in dem geregelt ist, was auf welchen Grundstücken gebaut werden kann. Mittels einer Bauvoranfrage können Sie schon im Vorhinein klären, ob das Grundstück überhaupt als Campingplatz bebaut werden darf. 

  • Soll das Gelände (wenn nicht schon in eigenem Besitz) gekauft oder gepachtet werden? 

  • Wie finanziere ich mich? Die meisten Gründer und Gründerinnen sind auf Fremdfinanzierung in Form eines Bankkredits angewiesen. Damit ein Darlehen gewährt wird, müssen eigenes Startkapital von etwa 15 bis 20 % der gesamten Investitionssumme sowie ein detaillierter Businessplan vorgelegt werden. Informationen zu Finanzierung und Förderung erhalten Sie ebenfalls auf der Gründerplattform und bei Deutschland startet.

  • Welche Unterkünfte möchte ich anbieten? Die Auswahl ist groß: Sollen es Stellplätze für Wohnwagen, Wohnmobile oder Zelte sein? Soll es auch Mietunterkünfte wie Tipis, Pods, Hütten und Mietwohnwagen geben? Zu beachten ist natürlich, dass die Anforderungen an die Stellplätze der Unterkünfte unterschiedlich sind. Auf Pitchup.com bieten derzeit 1.123 internationale Campingplätze Mietunterkünfte an.

  • Wie soll die Aufteilung der Stellplätze in Dauer- und Kurzcamper sein? Zu beachten sind bei dieser Entscheidung die rechtlichen Vorgaben bezüglich der Aufteilung, denn in vielen Bundesländern ist ein bestimmter Anteil für Kurzcamper verpflichtend. Diese finden Sie in der Campingplatzverordnung des Bundeslandes (unten abrufbar).

  • Welche Einrichtungen und Dienstleistungen möchte ich zur Verfügung stellen? WLAN, Strom, Wasser- und Abwasseranschlüsse gelten meist als Standard, besonders für Reisende mit Wohnwagen. Sie können jedoch auch einen naturbelassenen Wiesenplatz vermieten oder weitere Einrichtungen wie einen Shop, Sportplätze, einen Streichelzoo, einen Spielplatz oder ein Restaurant hinzufügen. Beachten Sie, dass Sie mit jeder zusätzlichen Einrichtung mit einer Zunahme an behördlichen Schritten und Vorschriften rechnen müssen. 

  • Öffne ich nur saisonal im Sommer oder das ganze Jahr über? Der Großteil der Campingplätze ist ausschließlich in den Sommermonaten in Betrieb. Wenn Ihr Campingplatz in einem auch vom Wintertourismus stark erschlossenen Gebiet liegt, sollten Sie den Winterbetrieb in Betracht ziehen. Hier finden Sie zur Inspiration die Winterangebote unserer Campingpartner.

  • Auf welche Zielgruppe richte ich meinen Campingplatz aus? Es gibt sehr unterschiedliche Arten von Anlagen, von familienfreundlichen Parks mit Entertainment zu naturbelassenen Ökocampings, die sich wachsender Beliebtheit erfreuen. An dieser Stelle ist es besonders wichtig, das Angebot der Konkurrenz genau zu analysieren, um den eigenen Park ausrichten zu können und das Leistungs-, Komfort- und Servicespektrum anzupassen.

  • Welchen Namen soll mein Campingplatz tragen? Wählen Sie einen einfachen, schnell merkbaren Namen, der im Ohr bleibt und bestenfalls eine Referenz zur Lage des Campingplatzes herstellt. Hier finden Sie eine Hilfestellung dazu.

  • Welche Rechtsform wähle ich für mein Unternehmen? Die üblichen Rechtsformen für Campingplätze sind Einzelunternehmen, GmbH, UG und GbR, die sich in Steuerfragen, der Unternehmensform sowie der Haftung unterscheiden. Welche Rechtsform die für Ihren Betrieb geeignete ist, hängt von der Gestaltung Ihres Unternehmens und Ihrer persönlichen Präferenz ab. Hier finden Sie einen Überblick der möglichen Rechtsformen und hier können Sie mithilfe eines Tests die richtige finden.

  • Was ist mein Alleinstellungsmerkmal? Jedes erfolgreiche Unternehmen benötigt ein Merkmal, durch das es sich von der Konkurrenz abhebt. Beobachten Sie die Angebote benachbarter Campingplätze genau und suchen Sie sich Ihre eigene Nische. Vielleicht bieten Sie als erster Park der Region Glamping an, richten Ihr Angebot nur auf Erwachsene aus oder verfolgen ein ökologisches Konzept.

  • Möchte ich Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen einstellen? Die ungefähre Abschätzung der gewünschten Größe Ihres Betriebes lässt den Rückschluss auf das benötigte Personal zu. In der Anleitung unten erfahren Sie mehr darüber, was Sie beim Einstellen von Personal beachten müssen.

  • Wie gestalten sich meine erwarteten Kosten und Einnahmen? Eine ungefähre Kostenaufstellung von Einnahmen und Ausgaben muss schon bei der Planung als Teil Ihres Businessplans entworfen werden. Überlegen Sie sich außerdem Ihre Preisgestaltung und ziehen Sie dafür die Preise umliegender Campingplätze heran. Auch auf Pitchup.com finden Sie Campingplätze mit unterschiedlichsten Angeboten, an deren Preisen Sie sich orientieren können. Ein durchschnittlicher Zeltstellplatz verdient beispielsweise allein auf Pitchup.com etwa 15.000 € im Jahr, wobei diese Zahl von den Angeboten, der Größe sowie vielen weiteren Faktoren bestimmt wird. Hier finden Sie eine Übersicht dazu, welche Kosten bei der Gründung eines Unternehmens auf Sie zukommen, die sich auch bis zu einem gewissen Grad auf Campingplätze umlegen lässt. 

  • Welche Marketingmaßnahmen möchte ich ergreifen? Das richtige Marketing sorgt für die gewünschte Auslastung des Platzes. Gerade im Zeitalter der Digitalisierung ist die intensive Bewerbung des Platzes auf Portalen im Internet und in Social Media-Kanälen essenziell. Sie sollten Urlaubern zudem unbedingt die Möglichkeit bieten, online zu buchen und eine Bewertung zu verfassen. Besonders jüngere Reisende verlassen sich bei ihrer Urlaubsbuchung meist gänzlich auf bestehende Rezensionen im Internet. Sorgen Sie für die nötige Präsenz im Internet - auch international. Gerade hier können wir Ihnen unter die Arme greifen, da unser Service keinen Kostenaufwand erfordert und für Werbung auf internationaler Ebene in 16 unterschiedlichen Sprachen sorgt. Wenn Sie sich dafür interessieren, Ihren neuen Campingplatz auf Pitchup.com zu präsentieren, können Sie sich hier anmelden oder uns hier kontaktieren.

Wenn Sie sich mit den oben angeführten Fragen befasst haben, haben Sie bereits die wichtigsten Aspekte Ihrer geplanten Selbstständigkeit abgebildet. Arbeiten Sie mithilfe professioneller Beratung Ihre Geschäftsidee, Ihren Businessplan sowie Ihre Kostenaufstellung aus. Die Gründerplattform bietet Ihnen die Möglichkeit, den Businessplan direkt online zu erstellen. Im Anschluss können Sie sich den administrativen Schritten zur Gründung widmen, die im Folgenden aufgelistet werden. Details zu den für die Beantragung der jeweiligen Genehmigung benötigten Unterlagen finden Sie weiter unten für jedes Bundesland.

Die Schritte zum Campingplatz: So ist der Anfang leicht gemacht

  1. Baugenehmigung: Nach Auswahl des Standortes folgt der Gang zur zuständigen Bauaufsichtsbehörde, um eine Baugenehmigung zu beantragen, denn für bauliche Veränderungen ist gemäß der Landesbauverordnungen eine Genehmigung einzuholen. Dabei ist es völlig egal, ob das Gelände gekauft oder gepachtet wird. Die rechtliche Grundlage für alle Planungen bilden die Raumordnung (ROG) und das Bauordnungsrecht, welches in der Bauordnung des Bundes (BauGB) sowie den Landesbauverordnungen (LBauO) geregelt ist. Die Baugenehmigungsbehörde entscheidet im Einvernehmen mit der Gemeinde über die Genehmigung (§ 36 Abs. 1-2 BauGB). Hier ist eine Liste, in der Sie die für Sie zuständige Stelle finden können. 

  2. Gewerbeanmeldung: Ein Campingplatz ist ein stehendes Gewerbe (Titel II GewO), dessen Eröffnung bei der Behörde gemeldet werden muss (§ 14 Abs. 1 GewO). Sie müssen daher beim zuständigen Gewerbeamt einen Gewerbeschein beantragen: Ihr zuständiges Amt finden Sie hier. Die Bearbeitung des Antrags darf nicht länger als drei Monate dauern und im Anschluss wird Ihnen Ihr fertiger Gewerbeschein übermittelt (§ 6a Abs. 1 GewO). Das Gewerbeamt informiert üblicherweise im Anschluss weitere Behörden wie etwa das Finanzamt, das Amtsgericht, die Berufsgenossenschaft sowie die Industrie- und Handelskammer über Ihre Anmeldung. Hier finden Sie eine Informationsseite zur Gewerbeanmeldung.

  3. Handelsregistereintrag: Der nächste Schritt ist der Weg zum Notar bzw. zur Notarin, um die Handelsregistereintragung zu veranlassen. Jeder Kaufmann ist verpflichtet, seine Firma beim zuständigen Bezirksgericht zur Eintragung ins Handelsregister anzumelden (§ 29 HGB). Kaufmann ist jeder, der ein Handelsgewerbe betreibt, wobei jeder Gewerbebetrieb grundsätzlich (mit Ausnahmen) als solcher gilt (§ 1 Abs. 1-2 HGB). Außnahmen sind Kleingewerbe und GbR, für sie ist der Handelsregistereintrag freiwillig. Die Eintragung ins Handelsregister ist elektronisch in beglaubigter Form einzureichen (§ 12 Abs. 1 HGB). Ein Notar bzw. eine Notarin beglaubigt daher Ihre Dokumente und reicht diese anschließend beim Amtsgericht ein. Falls Sie Fragen haben, finden Sie Ihr zuständiges Gericht hier.

  4. Finanzamt: Die Abgabenordnung (AO) legt steuerliche Pflichten und Rechte fest. Nachdem Sie die Eröffnung Ihres Gewerbes bei der Gemeinde angemeldet haben, verständigt diese direkt das zuständige Finanzamt (§ 22 Abs. 1, § 138 Abs. 1 AO). Dieses meldet sich im Anschluss bei Ihnen zur Datenerhebung. Sie sind im weiteren Prozess verpflichtet, dem Finanzamt alle erheblichen Informationen zukommen zu lassen (§ 138 Abs. 1b). Bei Rückfragen finden Sie Ihr zuständiges Finanzamt hier.

  5. Industrie- und Handelskammer: Im Gesetz zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern (IHKG) ist festgelegt, dass die Industrie- und Handelskammern die Interessen der ihnen zugehörigen Gewerbetreibenden ihres Bezirkes vertreten und die gewerbliche Wirtschaft fördern (§ 1 Abs. 1 IHKG). Als Campingplatzbetreiber oder Campingplatzbetreiberin sind Sie, sofern zur Gewerbesteuer veranlagt, verpflichtet, Mitglied der örtlichen Industrie- und Handelskammer zu werden (§ 2 Abs. 1 IHKG). Nach Ihrer Anmeldung beim Gewerbeamt übermittelt dieses Ihre Daten meist direkt an die zuständige Kammer. Diese holt im Anschluss bei den öffentlichen Stellen oder bei Ihnen direkt alle nötigen Informationen ein (§ 9 Abs. 1 IHKG). Als Mitglied der Kammer sind Sie verpflichtet, Beitragszahlungen zu leisten, welche in Grundbeiträge und Umlagen geteilt werden können. Der Grundbeitrag wird durch die Art, den Umfang und die Leistungskraft Ihres Betriebes bestimmt und die Umlagen werden auf Basis des Gewerbeertrags berechnet (§ 3 Abs. 1-8 IHKG). Hier finden Sie Ihre zuständige Industrie- und Handelskammer.

  6. Betriebshaftpflichtversicherung: Campingplätze sind zwar gesetzlich nicht dazu verpflichtet, eine Betriebshaftpflichtversicherung abzuschließen, ratsam ist es jedoch allemal, damit Sie bei Unfällen und unvorhersehbaren Ereignissen rechtlich abgesichert sind. Wenn Sie eine Betriebshaftpflichtversicherung für Ihr Unternehmen abschließen, deckt diese alle Ansprüche aus Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die von Mitarbeitern und Personen, die das Unternehmen vertreten, verursacht werden (§ 102 Abs. 1 VVG) . Da die Konditionen und Deckungsbereiche der Anbieter und Verträge stark variieren, sollten Sie diese vor dem Abschluss genau vergleichen und sicherstellen, dass das Angebot an den eigenen Betrieb angepasst ist. Die Prämienhöhe eines Vertrags wird durch die Leistungen, die Anzahl zusätzlicher Bausteine, die Deckungssumme, den Jahresumsatz sowie die Selbstbeteiligung bestimmt. Hier können Sie verschiedene Anbieter und Angebote kostenlos vergleichen.

  7. Arbeitsamt: Wenn Sie auf Ihrem Campingplatz Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen beschäftigen möchten, benötigen Sie eine Betriebsnummer, damit Sie diese bei der Sozialversicherung anmelden können. Als Arbeitgeber oder Arbeitgeberin müssen Sie Ihre Betriebsnummer bei der Bundesagentur für Arbeit elektronisch beantragen (§ 18i Abs. 1 SGB IV). Um die Betriebsnummer zu erhalten, müssen Sie dem zuständigen Amt den Namen und die Anschrift, den Beschäftigungsort, die wirtschaftliche Tätigkeit sowie die Rechtsform Ihres Betriebes übermitteln (§ 18i Abs. 2 SGB IV). Hier finden Sie den Onlineantrag zur Betriebsnummer bei der Bundesagentur für Arbeit und hier einen Arbeitgeber-Service. Als Arbeitgeber oder Arbeitgeberin können Sie den Inhalt und die Form Ihrer Arbeitsverträge frei mit Ihren Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen vereinbaren (§ 105 GewO). Hier auf der Seite des BVCD finden Sie Musterverträge, welche Sie herunterladen können. 

  1. Kranken- und Sozialversicherung: Sie müssen sich auch als Selbstständige bzw. Selbstständiger bei der Krankenversicherung anmelden, denn in Deutschland besteht die Versicherungspflicht zur Krankenkostenversicherung für alle (§ 193 Abs. 3 VVG). Als Gründerin oder Gründer können Sie wählen, ob Sie sich bei einer gesetzlichen oder privaten Krankenkasse versichern möchten (§ 5 Abs. 1 SGB V). Renten-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung sind unterdessen freiwillig. Hier finden Sie eine Übersicht gesetzlicher und privater Krankenversicherungen in Deutschland. Einige Webseiten bieten Tarifvergleiche an. Wenn Sie Personal beschäftigen möchten, sind Sie verpflichtet,  auch dieses zu Beschäftigungsbeginn elektronisch zur Kranken- und Sozialversicherung anzumelden (§ 28a SGB IV). Bei der Anmeldung müssen Sie als Arbeitgeber oder Arbeitgeberin folgende Daten Ihrer Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen übermitteln: die Versicherungsnummer, Familien- und Vorname, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, die Anschrift, den Beginn der Beschäftigung, Angaben über die Tätigkeit nach dem Schlüsselverzeichnis der Bundesagentur für Arbeit, die Betriebsnummer, die Beitragsgruppen, die zuständige Einzugsstelle, Ihren Namen sowie ob eine persönliche Beziehung zum Angestellten bzw. der Angestellten besteht (§ 28a Abs. 3 SGB IV). Als Campingunternehmen sind Sie außerdem verpflichtet, Ihre Angestellten bei der zuständigen Einzugsstelle der Rentenversicherung anzumelden, wobei die Meldung das monatlich laufende und einmalig gezahlte Arbeitsentgelt, den Familien- und Vornamen, die Versicherungsnummer, die Betriebsnummer und den Tag der Beschäftigungsaufnahme der Beschäftigten enthalten muss (§ 28a Abs. 4 SGB IV). Als Arbeitgeber bzw. Arbeitgeberin zahlen Sie die Beiträge Ihrer Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen als Gesamtsozialversicherungsbeitrag an die Krankenkassen (§ 28d Abs. 1-2 SGB IV). Die Einzugsstelle entscheidet über die Versicherungspflicht sowie die Beitragshöhe in der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung, welche an das monatliche Arbeitsentgelt der Beschäftigten angepasst ist. Ihre Mitarbeiter und MitarbeiterInnen können Sie online im SV Meldeportal für Arbeitgeber melden. Bei Erstanmeldung erhalten Sie die Versicherungsnummer von einer der gesetzlichen Krankenkassen. 

  1. Weitere amtliche Genehmigungen: Neben den bereits angeführten Behörden gibt es noch eine handvoll weiterer, mit denen Sie sich am Beginn Ihrer Unternehmerlaufbahn auseinandersetzen müssen. Dazu zählt die Gewerbeaufsicht. Die Gewerbeaufsichtsbehörde fällt in den Zuständigkeitsbereich der Länder, weshalb sich ihre Kompetenzen je nach Region unterscheiden (§ 139b Abs. 1 GewO). Wenden Sie sich in der Gründungsphase an die zuständige Gewerbeaufsicht, die Sie hier finden, um sich über die Vorschriften für den Umwelt-, Arbeits- und Verbraucherschutz zu informieren. Nur so können Sie Ihren Betrieb an die gesetzlichen Grundlagen Ihres Landes anpassen. In späterer Folge müssen Sie die Prüfung Ihres Betriebes durch die Aufsicht zu jeder Zeit genehmigen (§ 139b Abs. 4 GewO). Eine weitere, für Sie möglicherweise relevante Behörde, ist das Gesundheitsamt, welches für die hygienische Überwachung des Campingplatzes zuständig ist (§ 2 IfSG). Auch die Zuständigkeit der Gesundheitsämter werden von den Ländern festgelegt, es empfiehlt sich daher die Kontaktaufnahme mit dem zuständigen Amt Ihrer Gemeinde (§ 54 Abs. 1 IfSG). Sie sollten diesen Kontakt insbesondere dann aufnehmen, wenn Sie ein Restaurant, einen Supermarkt oder ein Schwimmbecken anbieten möchten, da diese der Überwachung durch das Gesundheitsamt unterliegen (§ 37 Abs. 3, § 43 Abs. 1-5 IfSG). Es ist auch festgelegt, dass alle Personen, welche in der Küche Ihrer Gaststätte tätig sind, eine nicht mehr als 3 Monate alte Bescheinigung des Gesundheitsamtes besitzen müssen. Als Arbeitgeber oder Arbeitgeberin sind Sie zudem verpflichtet, Ihre Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen im Küchenbereich zu schulen. Sie müssen dies dokumentieren und aufbewahren. Bei Nachfragen des Gesundheitsamtes müssen Sie die Dokumentationen vorzeigen und Vertreter des Amtes sind jederzeit berechtigt, in Ihrem Betrieb Überprüfungen durchzuführen (§ 16 Abs. 2 IfSG). Eventuell notwendige Überprüfungen müssen Sie auf eigene Kosten durchführen lassen (§ 39 Abs 1. IfSG). Auch die Abwasserbeseitigung unterliegt der infektionshygienischen Überwachung der zuständigen Behörde (§ 41 Abs. 1 IfSG). Hier können Sie nach Ihrer örtlichen Behörde suchen. Relevant für Sie könnte auch das Ordnungsamt sein, welches jedoch in den Ländern unterschiedliche Namen trägt und mit vielfältigen Aufgaben betraut ist. Beispielsweise benötigen Sie für das Ausschenken von Alkohol eine Erlaubnis (§ 1 und 2 Abs. 1-2 GastG), welche meist vom Ordnungsamt erteilt wird. Wenden Sie sich an Ihre örtliche Behörde, um nach Vorschriften und eventuell nötigen Genehmigungen zu fragen. Hier finden Sie eine Übersicht, Sie können dieses jedoch auch bei der Gemeinde erfragen.

  1. Berufsgenossenschaft: Die gewerblichen Berufsgenossenschaften sind für die Unfallversicherungen von Unternehmen, Unternehmerinnen sowie deren Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen zuständig (§ 114 Abs. 1, § 121 Abs. 1 SGB 7). Bei der Gründung eines Unternehmens sind Sie verpflichtet, dieses innerhalb einer Woche beim zuständigen Unfallversicherungsträger zu melden und die Art Ihres Unternehmens, die Zahl der Versicherten sowie den Eröffnungstag bekanntzugeben (§ 192 Abs. 1 SGB 7). Bei Campingplätzen ist die zuständige Behörde die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG). Die Anmeldung kann hier online durchgeführt werden. 

  2. Offizielle Klassifizierung: Nach Eröffnung des Campingplatzes können Sie sich für die Klassifizierung durch den Bundesverband der Campingwirtschaft in Deutschland (BVCD) und den Deutschen Tourismusverband (DTV) entscheiden. Diese sind freiwillig, können jedoch besonders zu Beginn Ihrer Campingplatzlaufbahn einige Vorteile bringen. Während Auslastung und Beliebtheit Ihres Betriebs heute zunehmend von Bewertungen im Internet bestimmt werden, ist auch die Klassifizierung eine wichtige Strategie, um Ihr Unternehmen zu bewerben und ein Qualitätsversprechen an die Gäste zu leisten. Die Klassifizierung gilt für drei Jahre und muss anschließend erneuert werden. Alle aktuellen Preisangaben und Informationen finden Sie hier.

Ausnahmen Campingplatzgesetz: Stellplätze ohne Gewerbe

Haben Sie viel Land, beispielsweise weil Sie einen landwirtschaftlichen Betrieb führen? Dann können Sie dieses, falls Sie gerne Gäste auf Ihrem Grund empfangen und eine kleine zusätzliche Einnahmequelle haben möchten, an Camper mit eigener Unterkunft vermieten. Es gibt eigentlich in allen Bundesländern die Möglichkeit, eine kleine Anzahl an Stellplätzen zu unregelmäßigen Zeiten des Jahres zu vermieten, ohne dafür den hier beschriebenen Prozess durchlaufen und einen Campingplatz anmelden zu müssen.

Die Grundlage dafür, ab wann ein Campingplatz auch als solcher angemeldet werden muss, bildet das Campinggesetz des jeweiligen Bundeslandes. Welches Gelände zu welchen Zwecken genutzt und umfunktioniert werden darf, ist unterdessen in der Landesbauverordnung festgelegt. Nicht alle Bundesländer verfügen über ein designiertes Campinggesetz, in solchen Fragen sollte eine diesbezügliche Anfrage an die Gemeinde gerichtet werden. Die Camping- und Baugesetze Ihres Bundeslandes finden Sie, sofern vorhanden, unten auf dieser Seite. 

In Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt, Bayern, Hamburg, Baden-Württemberg und Mecklenburg-Vorpommern besteht ein Campingplatz gemäß Campinggesetz aus mehr als drei Stellplätzen, die nicht temporär angeboten werden. In Schleswig-Holstein gilt dies für mehr als 5 Stellplätze, in Brandenburg für mehr als 4 Plätze und eine Gesamtgröße von 1.000 m². Für Sachsen und Thüringen gilt, dass jeder Ort, an dem Stellplätze angeboten werden, als Campingplatz zu definieren ist, wobei dies im gegebenen Fall mit der Gemeinde geklärt werden sollte. In Berlin, Bremen und Hessen gibt es keine eigene Campingverordnung, hier sollten Sie Ihre Anfrage an die Gemeinde richten.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das nicht durchgehende Anbieten von weniger als 3 Stellplätzen meist problemlos und ohne Registrierung als Campingplatz möglich ist, solange der Grund nicht in einem Schutzgebiet liegt. Wenn Sie Stellplätze anbieten möchten, empfiehlt sich jedenfalls, mit Ihrer Gemeinde in Kontakt zu treten und auch bei der Baubehörde eine Anfrage zu stellen, um auf der sicheren Seite zu sein.

Und jetzt, worauf warten Sie? Wählen Sie Ihren Platz, vereinbaren Sie Ihre ersten Termine und bringen Sie die Wohnwagen ins Rollen!

Wie viel kann ich auf Pitchup.com verdienen?

Ein durchschnittlicher Zeltstellplatz verdient auf Pitchup etwa 15.000 € im Jahr. Diese Summe kann jedoch bis auf 60.000 € ansteigen und seit dem Lockdown können wir beobachten, dass neue Campingplätze deutlich bessere Ergebnisse erzielen. In den vergangenen Wochen haben wir einen neuen Rekord von 6.500 Buchungen am Tag erzielt.

In Großbritannien gibt es beispielsweise diese Erfolge zu berichten:

  • 110.000 € verdiente ein Freizeitzentrum in Hampshire im ersten Monat.

  • Seit Anfang 2020 haben sich über 100 Campingplätze bei Pitchup.com angemeldet und über 6.000 € in den ersten drei Monaten verdient.

  • Ein Bauernhof in Cornwall erhielt 75 Buchungen in den ersten 24 Stunden.

  • Ein Pop-up-Camping in Cumbria verzeichnete 600 Buchungen im Wert von 55.000 € in der ersten Woche.

Bei Interesse können Sie uns kontaktieren oder sich hier anmelden.

Länderspezifische Informationen

Baden-Württemberg 

Unternehmen gründen

Campingplatzverordnung - CPlVO

Landesbauordnung (LBO) 

Informationen zur Baugenehmigung

Informationen zur Gewerbeanmeldung

Informationen zur Handelsregistereintragung

Bundesagentur für Arbeit: Regionaldirektion Baden-Württemberg

Gewerbeaufsicht Baden-Württemberg

Naturschutzgesetz - NatSchG

Landescampingverband Baden-Württemberg

 

Niedersachsen 

Existenzgründung in Niedersachsen

Verordnung über Campingplätze, Wochenendplätze und Wochenendhäuser (CPl-Woch-VO)

Niedersächsische Bauordnung (NBauO)

Informationen zur Baugenehmigung

Informationen zur Gewerbeanmeldung

Informationen zur Handelsregistereintragung

Bundesagentur für Arbeit: Regionaldirektion Niedersachsen

Gewerbeaufsicht Niedersachsen

Niedersächsisches Naturschutzgesetz (NNatSchG)

Landesverband Niedersachsen

 

Nordrhein-Westfalen 

Startercenter für Existenzgründer

Camping- und Wochenendplatzverordnung - CW VO

BauO NRW 2018

Unterlagen Baugenehmigung

Informationen zum Baugenehmigungsverfahren

Informationen zur Gewerbeanmeldung

Informationen zur Handelsregistereintragung

Bundesagentur für Arbeit: Regionaldirektion Nordrhein-Westfalen

Landesnaturschutzgesetz – LNatSchG NRW

Landesverband Nordrhein-Westfalen

 

Rheinland-Pfalz

Bürger- und Unternehmensservice Rheinland-Pfalz

Portal für Existenzgründer

Camping- und Wochenendplatzverordnung

Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO)

Bauberatung

Informationen zur Baugenehmigung

Informationen zur Gewerbeanmeldung

Informationen zur Handelsregistereintragung

Bundesagentur für Arbeit: Regionaldirektion Rheinland-Pfalz

Informationen zur Gewerbeaufsicht

Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG)

Verband der Campingplatzunternehmer Rheinland-Pfalz und Saarland

 

Saarland 

Portal für Existenzgründer

Verordnung über Camping-, Wochenendplätze und Wochenendhäuser

Landesbauordnung

Unterlagen Baugenehmigung 

Internetportal Saarland

Bundesagentur für Arbeit: Regionaldirektion Saarland

Saarländisches Naturschutzgesetz - SNG

Verband der Campingplatzunternehmer Rheinland-Pfalz und Saarland

 

Sachsen-Anhalt

Bürger- und Unternehmerservice

Portal für Unternehmer und Gründer

CWVO - Verordnung über Campingplätze und Wochenendplätze

BauO LSA

Unterlagen Baugenehmigung

Informationen zur Baugenehmigung

Informationen zur Gewerbeanmeldung

Informationen zur Handelsregistereintragung

Bundesagentur für Arbeit: Regionaldirektion Sachsen-Anhalt

Naturschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (NatSchG LSA)

Verband der Camping- und Freizeitwirtschaft Sachsen-Anhalt

 

Bayern

Unternehmerservice

Onlineportal für Existenzgründer in Bayern

Campingplatzgesetz: VollzBekLStVG 

Bayerische Bauordnung (BayBO)

Unterlagen Baugenehmigung

Informationen zur Baugenehmigung

Informationen zur Gewerbeanmeldung

Gewerbeanmeldung online

Informationen zur Handelsregistereintragung

Bundesagentur für Arbeit: Regionaldirektion Bayern

Informationen zur Gewerbeaufsicht

Bayerisches Naturschutzgesetz – BayNatSchG

Landesverband der Campingwirtschaft in Bayern

 

Hamburg 

Unternehmerservice Hamburg

Beratung für Unternehmensgründer

Campingverordnung

Hamburgische Bauordnung(HBauO)

Baugenehmigung Unterlagen

Wege zur Baugenehmigung

Informationen zur Gewerbeanmeldung

Informationen zur Eintragung ins Handelsregister

Bundesagentur für Arbeit: Regionaldirektion Nord

Hamburgisches Gesetz zur Ausführung des Bundesnaturschutzgesetzes (HmbBNatSchAG)

 

Mecklenburg-Vorpommern

Beratung Unternehmerverband Vorpommern

Lexikon für Existenzgründer

Verordnung über Camping- und Wochenendplätze (CWVO)

Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V) 

Baugenehmigung Unterlagen

Informationen zur Baugenehmigung

Informationen zur Gewerbeanmeldung

Informationen zur Handelsregistereintragung

Bundesagentur für Arbeit: Regionaldirektion Nord

Naturschutzausführungsgesetz - NatSchAG M-V

Landesverband Mecklenburg-Vorpommern

 

Schleswig-Holstein 

Existenzgründung in Schleswig-Holstein

Seminare für Gründer der IHK

Camping- und Wochenendplatzverordnung - CWVO

Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein (LBO)

Baugenehmigung Unterlagen

Informationen zur Baugenehmigung

Informationen zur Gewerbeanmeldung

Gewerbeanmeldung online

Informationen zur Handelsregistereintragung

Bundesagentur für Arbeit: Regionaldirektion Nord

Landesnaturschutzgesetz - LNatSchG

Landesverband Schleswig-Holstein

 

Berlin 

Informationen für Existenzgründer

Bauordnung für Berlin (BauO Bln)

Baugenehmigung Unterlagen

Informationen zur Gewerbeanmeldung

Informationen zur Handelsregistereintragung

Bundesagentur für Arbeit: Regionaldirektion Berlin-Brandenburg

Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin (LAGetSi)

Ordnungsamt Berlin

Berliner Naturschutzgesetz – NatSchGBln

 

Brandenburg 

Informationen zur Existenzgründung

Brandenburgische Camping- und Wochenendhausplatz-Verordnung - BbgCWPV

Brandenburgische Bauordnung (BbgBO)

Baugenehmigung Unterlagen

Formulare zur Antragsstellung der Baugenehmigung

Bundesagentur für Arbeit: Regionaldirektion Berlin-Brandenburg

Brandenburgisches Naturschutzgesetz - BbgNatSchG

Bundesverband der Campingwirtschaft in Deutschland Land Brandenburg

 

Bremen 

Unternehmerservice Bremen

Informationen zur Existenzgründung

Wohnwagengesetz

Bremische Landesbauordnung (BremLBO)

Baugenehmigung Unterlagen

Informationen zur Baugenehmigung

Informationen zur Gewerbeanmeldung

Informationen zur Handelsregistereintragung

Bundesagentur für Arbeit: Regionaldirektion Niedersachsen-Bremen

Informationen zur Gewerbeaufsicht

Bremisches Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (BremNatG)

 

Hessen

Existenzgründungsportal Hessen

Broschüre zur Hilfe für Selbstständigkeit

Hessische Bauordnung (HBO)

Baugenehmigung Unterlagen

Informationen zur Baugenehmigung

Informationen zur Gewerbeanmeldung

Plattform für online Anträge für Unternehmensgründer

Informationen zur Handelsregistereintragung

Bundesagentur für Arbeit: Regionaldirektion Hessen

Informationen zum Thema Abeitsschutz

Hessisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (HAGBNatSchG)

Landesverband der Campingwirtschaft in Hessen

 

Sachsen

Merkblatt Existenzgründung für steuerliche Fragen

Portal Existenzgründung Sachsen

Handlungsempfehlungen für die Sächsische Camping und Caravaningbranche 2020

Sächsische Bauordnung (SächsBO)

Baugenehmigung Unterlagen

Informationen zur Baugenehmigung

Baugenehmigung Antrag online

Informationen zur Gewerbeanmeldung

Links für den Eintrag ins Handelsregister nach Unternehmensform

Bundesagentur für Arbeit: Regionaldirektion Sachsen

Ordnungsämter Überblick

Sächsisches Naturschutzgesetz

Verband Campingplatzbetreiber Sachsen

 

Thüringen

Zentrum für Existenzgründungen und Unternehmertum

Thüringer Bauordnung (ThürBO)

Baugenehmigung Unterlagen

Zuständigkeitsfinder Thüringen: Baugenehmigung, Gewerbeanmeldung, Handelsregister, Ordnungsamt

Bundesagentur für Arbeit: Regionaldirektion Thüringen

Thüringer Arbeitsschutzbehörden

Thüringer Naturschutzgesetz -ThürNatG

Landesverband Thüringen

 

Weiterführende und nützliche Links:

Gründerplattform: Campingplatz eröffnen

Firma.de: Campingplatz gründen Tipps und Hinweise

Selbstständig.de: Campingplatz

Auxmoney: Campingplatz eröffnen

Allgemeiner Deutscher Automobil-Club ADAC

Bundesverband der Campingwirtschaft in Deutschland

Planungshilfen für Campingplätze und Publikationen des BVCD

Qualitätsmanagement Service Siegel

Rechtsberatung des BVCD für Campingplätze

BVCD Betriebsvergleich

Deutscher Camping Club

Statistika: Zahlen zum Campingtourismus 

Beratung für Campingplatzbesitzer: Camppartner und Camping-Concept

Notar finden

Steuerberater finden

Überblick Landesbauverordnungen

Bundesverband Mittelständische Wirtschaft

Existenzgründungsportal des BMWi

Gründerplattform

Deutschland startet: Initiative für Existenzgründer


Wir sind bemüht, Interessierten die aktuellen Informationen zum Thema Camping und den damit verbundenen gesetzlichen Vorschriften näherzubringen. Da diese jedoch einem stetigen Wandel unterliegen und sich in den Bundesländern stark unterscheiden, können wir nicht für die Richtigkeit aller Informationen garantieren. Ziehen Sie unbedingt professionelle Beratung hinzu, um den konkreten Fall zu beleuchten. Die Förderbank des Bundes veranstaltet beispielsweise Coachings für Gründer und Gründerinnen, welche Sie auf den neuesten Stand bringen. Auch die Handelskammer bietet einen umfangreichen und dazu kostenlosen Info- und Beratungsservice an.